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Energieberatung

Unser Leistungsbild:
  •  Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
  •  Planung von Niedrigenergie- und Passivhäusern
  •  EnEV-Nachweise bzw. Wärmeschutznachweise
  •  energetische Berechnungen und Bewertungen für Gebäude
  •  energetische Gebäudegutachten
  •  Luftdichtemessungen (Blower Door Test)
  •  Thermografie (Wärmebildaufnahmen)
  •  energetische Sanierung Bauberatung/ Bauleitung
  •  KfW-Energieeffizienz-Beratung für KMU
  •  KfW-Nachweise für Energiesparförderungen
  •  Beratung bei Feuchteschutz / Schimmelschutz

 

Leistungen im Detail:

 

Beratung bei Feuchteschutz / Schimmelschutz

  • Schimmelpilz- und Stockflecken können nur entstehen, wenn die biologische Lebensgrundlage der Mikroorganismen - nämlich Feuchtigkeit - in ausreichendem Maße auf der Oberfläche des Bauteils vorhanden ist. Dies geschieht bei niedrigen (Außen-) Temperaturen durch Kondensation der Luftfeuchtigkeit aus der Raumluft an den kühlsten Bauteilbereichen. Feuchtigkeit also, die durch die Bewohner, durch Kochen, Duschen, Pflanzen etc. eingebracht wurde (seltene Alternative: z.B. Dachundichtigkeit, Rohrbruch, aufsteigende Bodenfeuchtigkeit  etc.). 
  • Bis zur Umsetzung baulicher und technischer Maßnahmen kann zumindest versucht werden, die Symptome und Auswirkungen zu reduzieren. Die Mikroorganismen selbst können mit entsprechenden Präparaten abgetötet werden. Ein - z.B. im Baumarkt erhältlicher - Luftentfeuchter kann bei der Austrocknung feuchter Bauteilbereiche helfen. Lose, befallene Baumaterialien sollten entfernt werden.  Trotzdem kann nur die dauerhafte Vermeidung feuchter Bauteilbereiche  wirklich  Abhilfe schaffen!
  • Mit sachverständigem Wissen und modernen Hilfsmittel, wie Wärmebildkamera und CM-Feuchtemeßverfahren können wir Ihnen konkrete bauliche und technische Maßnahmen  empfehlen und bei Bedarf die Sanierungsplanung und die Baubegleitung vornehmen.

 

Beratung bei  Nicht-Wohngebäude

  • Energieberatungen richteten sich an Bauherrn, Besitzer und Betreiber von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Der Schwerpunkt dieser Beratungen zur Energieeinsparung liegt beim Faktor Wärme. 
  • Nicht-Wohngebäude sind Gebäude, die keiner oder nur einer geringen Wohnnutzung unterliegen. Fest verbundene Installationen, Einrichtungen und Ausrüstungen gehören mit zum Gebäude und werden entsprechend berücksichtigt. Baudenkmäler, die im Wesentlichen zu Nichtwohnzwecken genutzt werden, fallen ebenfalls in den Bereich der Nicht-Wohngebäude. Weiterhin gehören z. B. Lagerhäuser, Fabrikgebäude, Geschäfts- und Verwaltungsgebäude sowie Gebäude für öffentliche Veranstaltungen, Hotels, Gaststätten, Schulgebäude, Vereinshäuser und Krankenhäuser dazu.
  • Bilanzen für Nicht-Wohngebäude sollen auch die Anteile für eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung berücksichtigen. Die neue DIN V18559, die ein umfangreiches Berechnungsverfahren zur Bewertung der Energieeffizienz von Nicht-Wohngebäuden beinhaltet, berücksichtigt diese Faktoren. Als Nebenanforderung wird auch die Begrenzung des Sonneneintragswertes vorgeschrieben. Die Anforderungen werden über Referenzgebäude festgelegt, die dem tatsächlichen Gebäude in Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung entsprechen, deren technische Ausführung jedoch nach Anhang 2 der EnEV definiert ist.

 

Mitgliedschaft von bzw. gelistet in:  

                      

 

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